Handelsrecht

Ansprechpartner

Gerhard W. Volz

Jordi Planchart Remmert

Alfonso Hernández

Unsere Beratungsleistungen richten sich an alle Unternehmen (Gesellschaften, Einzelunternehmer, wirtschaftliche Interessenverbände, Vereinigungen etc.) auf nationaler und internationalen Ebene und beinhalten sämtliche Stadien einer Gesellschaft- von der Entwicklung einer Geschäftsidee über deren Ausgestaltung bis zu einer etwaigen Umwandlung, Beendigung, Abwicklung oder Insolvenz. Weiterhin beraten wir unsere Mandanten auch in ihrem Verhältnis zu Konkurrenten, Lieferanten, Kunden und Teilhabern, sowie der Verwaltung und öffentlichen Einrichtungen.

Innerhalb des breiten Spektrums des Handelsrechtes bilden folgende Bereiche die Schwerpunkte unserer Beratungstätigkeit:

  • Firmenzusammenschlüsse und -übergaben.
  • Nachfolge bei Firmen und Familienunternehmen.
  • Internationaler Handel von Waren, Arbeitskraft, Serviceleistungen und Garantien.
  • Warenvertrieb und Franchise.
  • Finanzierungsfragen und Versicherungsrecht.
  • Juristische und wirtschaftlliche Aspekte im Rahmen der Europäischen Union.
  • Neue Technologien.

Internationaler Handel von Waren, Arbeitskraft, Serviceleistungen und Garantien

Wir bieten Firmen, die ins Ausland exportieren oder sonst im Ausland tätig sind, detallierte und umfassende Beratung in allen juristischen und praktischen Aspekten des internationalen Handels an. Wir beraten sowohl nationale Unternehmen im Ausland, als auch ausländische Firmen in Spanien. Unsere Beratung konzentriert sich besonders auf folgende Aspekte:

  • Internationale Kaufverträge
  • Generelle Vertragsbedingungen für Aktivitäten im Ausland
  • Beurteilung und Vorbeugung von Risiken im Ausland
  • Vorsichtsmaßnahmen für ausländische Firmen in Spanien
  • Werkverträge
  • Garantien innerhalb internationaler Verträge
  • Beratung über Zahlungsmodalitäten im Ausland
  • Nationale und internationale Transportbedingungen
  • Konfliktlösungsmöglichkeiten
  • Mängelrügen im Ausland
  • Mängelrügen von Ausländern in Spanien.

Warenvertrieb und Franchise

Im Rahmen unserer Serviceleistungen bieten wir unseren Mandaten spezielle Beratung bei dem Vertrieb ihrer Waren und Dienstleistungen im In- und Ausland an, insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Verträge mit Bevollmächtigten und Handelsvertretern
  • Verträge hinsichtlich des Warenvertriebs und handelsrechtlichen Zulassungen
  • Franchiseverträge
  • Handelsbestimmungen für Einzel- und Großhandel
  • Entscheidung über Probleme bezüglich des Geschäftsnetzes
  • Verteidigung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen

Finanzierungsfragen und Versicherungsrecht

  • Sicherungsverträge
  • Darlehens- und Finanzierungsverträge
  • Konsortialverträge
  • Unterstützung gegenüber Aufsichtsbehörden (Bankaufsicht, Versicherungsaufsicht, Börsenaufsicht)

Europarechtliche Angelegenheiten

Wir bieten sowohl ausländischen Unternehmen in Spanien, als auch spanischen Unternehmen im Ausland ihre Beratungsdienste an. Unsere Firma hat aufgrund ihrer langjährigen Betreuung von spanischen Tochtergesellschaften und Niederlassungen europäischer Firmen einschlägige Berufserfahrung in Fragen mit Europarechtsbezug erlangt. Dank unserer Repräsentanz in Spanien und Deutschland, sind wir seit jeher im deutsch-spanischen Rechtsverkehr tätig. Unsere Erfahrungen in diesem Bereich konnten wir in den letzten Jahren erfolgreich auf andere, vor allem europäische Länder wie Frankreich, Österreich, Niederlande, Schweiz, Großbritannien etc. anwenden. Neben der mehrsprachigen Ausbildung, haben unsere Mitarbeiter eine internationale juristische Formation, die das Erklären länderspezifischer juristischer Besonderheiten erleichtert.

Wir unterstützen die Unternehmen insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Hilfe bei der Einführung ausländischer Firmen auf dem spanischen Markt, sowie spanischer Unternehmen im Ausland.
  • Unterstützung bei der Suche und Verhandlungsführung mit geeigneten ausländischen Geschäftspartnern.
  • Abwägung der verschiedenen juristischen Gestaltungsmöglichkeiten (Tochtergesellschaft, Niederlassung, Repräsentanz etc.).
  • Meldepflichten ausländischer Investitionen in Spanien und spanischer Investitionen im Ausland.
  • Länderübergreifende Fusionen, Unternehmenskäufe und Joint-venture.
  • Umfassende sonstige Beratungsleistungen im Ausland.
  • Risiken bei ausländischen Elementen
  • Einhaltung von Compliance-Vorschriften
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