Vordruck 232

Genehmigung des vordrucks 232 über eine informative erklärung von verbundenen transaktionen und von operationen und situationen im zusammenhang mit ländern oder gebieten, welche als steueroasen eingestuft werden.

Am 31.08.2017 hat das  Finanzministerium eine Verordung (Orden Ministerial OM HFP/816/2017) veröffentlicht, die den Vordruck 232 über eine informative Erklärung von verbundenen Transaktionen und von Operationen und Situationen im Zusammenhang mit Ländern oder Gebieten, welche als Steueroasen eingestuft wurden, verabschiedete.

Seit dem vergangenen Monat August, sind die Körperschaftsteuerpflichtigen und nicht ansässigen Einkommensteuerpflichtigen, die über eine Betriebsstätte handeln sowie die Gesellschaften, die ihre Einkünfte auf spanischem Hoheitsgebiet erzielt haben und die grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeiten wie in der veröffentlichen Verodnung vorgesehen mit verbundenen Personen oder Gesellschaften gemäss Artikel 18.2. des Körperschaftsteuergesetzes getätigt haben, verpflichtet, dieses Formular 232 einzureichen.

Als erstes und bevor die Geschäftstätigkeiten aufgeführt werden, für die diese neue Steuerregelung Anwendung findet, beziehen wir uns auf den erwähnten Artikel 18.2 Körperschaftssteuergesetz 27/2014, vom 27. November, wo die verbundenen Personen oder Gesellschaften wie folgt definiert sind:

a)  a) Eine Gesellschaft und ihre Gesellschafter oder Teilhaber.
b) Eine Gesellschaft und deren Verwaltungsratsmitglieder oder Geschäftsführer, mit Ausnahme der Vergütung für die Ausübung ihrer Tätigkeiten.
c) Eine Gesellschaft und Ehegatten oder Personen, oder Verwandte die direkt oder indirekt mit den Gesellschaftern, Teilhabern, Verwaltungsratsmitgliedern oder Geschäftsführern bis zum dritten Grad verwandt sind.
d) Zwei Gesellschaften, die derselben Gesellschaftsgruppe angehören.
e) Eine Gesellschaft und die Verwaltungsratsmitglieder oder Geschäftsführer einer anderen Gesellschaft, wenn beide Gesellschaften derselben Gesellschaftsgruppe angehören.
f) Eine Gesellschaft und eine andere Gesellschaft, an der die erstgenannte mittelbar mindestens 25% des Gesellschaftskapitals oder Eigenkapitals hält.
g) Zwei Unternehmen, in denen dieselben Gesellschafter Teilhaber oder ihre Ehepartner, Vorfahren oder Abkömmlinge, sei es einzeln oder gesamt, mindestens 25% des Stamm- oder des Eigenkapitals halten.
h) Eine auf dem spanischen Hoheitsgebiet ansässige Gesellschaft und deren Betriebsstätten im Ausland.

Für verbundene Geschäftsvorgänge wird nunmehr der erforderliche Grad der Verbundenheit bezüglich der Beziehung einer Gesellschaft zu ihren Gesellschaftern auf 25% angehoben. Wenn sich der Grad der Verbundenheit unter 25% befindet, so liegt in diesem Fall keine verbundene Transaktion vor.

Die Vergütungen der Geschäftsführer der Gesellschaft für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Laufe des Geschäftsjahres, werden nicht in die verbundene Transaktion eingeschlossen. Wenn die Vergütungen jedoch aufgrund von Dienstleistungen für die Gesellschaft erzielt werden, würde dies als eine verbundene Transaktion gelten.

Die erwähnten Gesellschaften sind verpflichtet, die neue informative Erklärung auszufüllen und einzureichen, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:

  1. Transaktionen mit ein und derselben verbundenen Person oder Unternehmen, wenn der Wert der Gegenleistung aller in dem Steuerzeitraum durchgeführten Geschäfte 250.000 Euro Makrtwert überschreitet.
  2. Die Unternehmen, die irgend eine der folgenden Geschäftstätigkeiten durchführen (wenn deren jeweiliger Gesamtbetrag 100.000 Euro Marktwert überschreitet):
    a. Geschäftsübertragungen.
    b. Immobilienübertragungen.
    c. Transaktionen in Bezug auf immaterielle Vermögenswerte.
    d. Transaktionen von einkommensteuerpflichtigen natürlichen Personen im Rahmen von Geschäftstätigkeiten, die einer Sonderregelung nach Schätzungsverfahren unterliegen, mit Unternehmen, in denen entweder sie selbst oder ihre Ehepartner, Vorfahren oder Abkömmlinge, sei es einzeln oder gesamt, mindestens 25% des Stamm- oder des Eigenkapitals halten.
  3. Transaktionen mit ein und derselben verbundenen Person oder Unternehmen, die gleichartig sind und der gleichen Bewertungsmethode unterliegen, wenn ihr Gesamtwert im Steuerzeitraum 50% des Umsatzvolumens des Unternehmens übersteigt, ungeachtet des Wertes der entsprechend der Gegenleistung.
  4. Transaktionen und Situationen im Zusammenhang mit sogenannten Steuerparadiesen, über welchen Betrag auch immer.
  5. Transaktionen mit verbundenen Personen oder Unternehmen im Falle der Anwendung des Steuervorteils für Einkommen aus bestimmten immateriellen Vermögenswerten gemäss Artikel 23 des Körperschaftsteuergesetzes.

Gemäss dem Vorstehenden und der Tatsache, dass diese Transaktionen als verbundene Transaktionen angesehen werden, besteht eine Dokumentations- und Erklärungspflicht, die von der Art, der Höhe und des Umsatzes des Unternehmens wie in der folgenden Tabelle zusammengefasst, abhängen:

Die Frist zur Abgabe dieses Formulars beträgt 10 Monate ab dem Folgemonat der Frist zur Übermittlung der Information. Z.B. für die Steuerperiode, die am 31. Dezember 2017 endet, muss das Formular 232 zwischen dem 1. und dem 30. November 2018 eingereicht werden.

SCHILLER Abogados bietet ihre Dienstleistungen für die Einreichung des Formulars 232 an, damit die gesamten Verpflichtungen in Bezug auf die verbundenen Transaktionen erfüllt werden können. Für irgendwelche Erläuterungen diezbezüglich, können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen.

Schreibe einen Kommentar

WordPress › Fehler

Es gab einen kritischen Fehler auf deiner Website.

Erfahre mehr über die Problembehandlung in WordPress.