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Prof. Dr. Donato E. Tagliavia

Im Hinblick auf die enge Verknüpfung zwischen dem Arbeitsrecht und dem wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens, beschränken sich unsere Beratungsleistungen nicht nur auf die Beseitigung bestehender Konfliktsituationen. Wir unterstützen unsere Mandanten insbesondere auch bei der Entwicklung arbeitsrechtlicher Strategien. Aufgrund unserer eingehenden Berufserfahrung sowie persönlichen und dauerhaften Beziehung zu unseren Mandanten sind wir in der Lage, Problembereiche zu erkennen, bevor sie auf die unternehmerische Tätigkeit durchschlagen und größeren Schaden anrichten, und Lösungsmodelle zu erarbeiten, die die Probleme und den Schaden auf ein Minimum reduzieren und so die unternehmerische Entwicklung nicht beeinträchtigen. Unserem Mandantenstamm gehören vorwiegend große, aber auch mittlere und kleine Unternehmen an.

Zu unseren Mandanten zählen zahlreiche deutsche und spanische Unternehmen mit Kapital aus Deutschland, die bei uns eine adäquate und dauerhafte Rechtsberatung im Bereich Arbeitsrecht gefunden haben. Darüber hinaus gehören unserem internationalen Mandantenstamm Unternehmen aus der Schweiz, Österreich, Schweden, Niederlande, USA, Großbritannien, Japan, Frankreich, Italien, etc. an.

Unsere Beratungsleistungen decken das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht einschließlich Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, umfassend ab. Unsere juristischen Serviceleistungen reichen von der präventiven Einschätzung der juristischen Lage bis zu der Lösung von bereits existenten Konfliktsituationen.

Wir haben eingehende Erfahrung im Umgang mit den Arbeitsbehörden und Arbeitsgerichten in allen Instanzen bis zum Verfassungsgerichtshof.

Unser Beratungsspektrum umfasst insbesondere: