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Prof. Dr. Donato E. Tagliavia
Im Hinblick auf die enge Verknüpfung zwischen dem Arbeitsrecht und dem wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens, beschränken sich unsere Beratungsleistungen nicht nur auf die Beseitigung bestehender Konfliktsituationen. Wir unterstützen unsere Mandanten insbesondere auch bei der Entwicklung arbeitsrechtlicher Strategien. Aufgrund unserer eingehenden Berufserfahrung sowie persönlichen und dauerhaften Beziehung zu unseren Mandanten sind wir in der Lage, Problembereiche zu erkennen, bevor sie auf die unternehmerische Tätigkeit durchschlagen und größeren Schaden anrichten, und Lösungsmodelle zu erarbeiten, die die Probleme und den Schaden auf ein Minimum reduzieren und so die unternehmerische Entwicklung nicht beeinträchtigen. Unserem Mandantenstamm gehören vorwiegend große, aber auch mittlere und kleine Unternehmen an.
Zu unseren Mandanten zählen zahlreiche deutsche und spanische Unternehmen mit Kapital aus Deutschland, die bei uns eine adäquate und dauerhafte Rechtsberatung im Bereich Arbeitsrecht gefunden haben. Darüber hinaus gehören unserem internationalen Mandantenstamm Unternehmen aus der Schweiz, Österreich, Schweden, Niederlande, USA, Großbritannien, Japan, Frankreich, Italien, etc. an.
Unsere Beratungsleistungen decken das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht einschließlich Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, umfassend ab. Unsere juristischen Serviceleistungen reichen von der präventiven Einschätzung der juristischen Lage bis zu der Lösung von bereits existenten Konfliktsituationen.
Wir haben eingehende Erfahrung im Umgang mit den Arbeitsbehörden und Arbeitsgerichten in allen Instanzen bis zum Verfassungsgerichtshof.
Unser Beratungsspektrum umfasst insbesondere:
- Vorbereitung und Verhandlung von befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen und den dazugehörigen Unterlagen.
- Geschäftsführende Direktoren und Geschäftsführer: Anpassung der Satzung, Verhandlung, Vorbereitung und Ausarbeitung von Dienstleistungsverträgen, Sanktionen und Beendigung, Ansprüche, usw.
- Vorbereitung und Verhandlung von Arbeitsverträgen leitender Angestellter: Abfindungs- und Schutzklauseln, soziale Nebenleistungen, Verschwiegenheitspflicht, dauerhafte Zugehörigkeit (welcome fee), Wettbewerbsverbot etc.
- Staatenübergreifende Versetzung von Arbeitnehmern: Expatriates und vorübergehende Entsendung, Bestimmung der anzuwendenden Normen, vertragliche Grundlagen, Ummeldung bei den Behörden.
- Geschäftsführung und -organisation: Umstrukturierungen, Änderungen und Mobilität, Anstellung von Personal über Zeitarbeitsfirmen.
- Auslagerung von Produktionszweigen: Verträge und Unterverträge, Gefahren und Haftung, Abtretung von Arbeitnehmern und Outsourcing.
- Kontrolle der Arbeitnehmertätigkeit: Kontrollsysteme, Regelungen bezüglich der E-Mail-Benutzung und Internetzugang.
- Erarbeitung von Gehaltsstrukturen: Gehalt in Geld und Sachleistungen, Stock-options, Pensionspläne, Vorzugsrechte zum Erwerb von Aktien.
- Regulierung der Arbeitszeit: Arbeitskalender, Arbeitszeiten, Schichten und Rotation.
- Disziplinarische Mittel: Sanktionen und Kündigungen.
- Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.
- Arbeitsrechtliche Problembereiche bei Unternehmensumstrukturierungen: Unternehmenskäufe, -zusammenschlüsse und -spaltungen.
- Unternehmen in Krisensituationen: Vertragsbeendigung aus unternehmensbedingten Gründen, Abbau von Arbeitsplätzen, vorzeitiger Ruhestand, Kündigungsprämien, Herabsetzung sozialer Leistungen, Durchführbarkeitsstudien.
- Unternehmsgruppen: gesellschaftsrechtliche Struktur, tarifrechtliche Verhandlungen, arbeitsrechtliche Vertreterorgane.
- Verhandlung von Tarifverträgen: Beistand und Vorsitz von Vertragsverhandlungen, Erstellen von Tarifverträgen, Vertragsanfechtung.
- Tarifkonflikte: Streik und Aussperrung, Vermittlung und Schiedsverfahren.
- Sozialversicherung: Anmeldung und Einzahlung, Verfahren zur Beitragsbeitreibung.
- Gestaltung und Einführung von Sondervergütungen für die Arbeitnehmer.
- Verhütung von Arbeitsunfällen: Rechte und Pflichten, Haftung von Unternehmern, Geschäftsführern und Direktoren.
- Disziplinarverfahren bei der spanischen Arbeitsverwaltung.
- Verfahren vor den Arbeitsgerichten aller Instanzen, einschließlich des Verfassungsgerichtshofes.
- Gleichstellungs- und Schlichtungspläne.
- Arbeitsrechtliche Compliance.