Immobilienrecht

Ansprechpartner

Gerhard W. Volz

Jordi Planchart Remmert

Alfonso Hernández

Der Immobilienbereich ist ein dynamischer Sektor, dessen juristischer Beratungsbedarf heutzutage häufig nicht ausreichend von ausgebildeten Fachleuten abgedeckt wird.

Wie bieten qualitativ hochwertige Beratungsleistungen sowohl für Unternehmer, Fachleute der Branche als auch Privatpersonen, an.  Dabei verbinden wir unsere weite Erfahrung in diesem Bereich mit besonders praxisnahen Lösungen.

Unsere Beratungsleistung umfasst verschiedene Felder:

Verwaltung des Immobilienvermögens

Unsere Beratung bezüglich der Verwaltung von Immobilienvermögen richtet sich sowohl an juristische als auch an natürliche Personen, die Immobilien vermieten, und konzentriert sich insbesondere auf folgende Handlungen:

  • Die eingehende Prüfung der juristischen Situation des Immobilienvermögens mit dem Ziel einer besseren Verwaltung und Rentabilität der Immobilien.
  • Die Ausarbeitung und Kontrolle der Mietverträge, um durchgehend eine wirtschaftliche Auslastung der Immobilien zu gewährleisten.
  • Die Optimierung der Vermietung der Gebäude und Grundstücke mit dem Ziel einer angemessenen wirtschaftlichen Aufwertung.
  • Die Analyse der verschiedenen juristischen Handlungen zur Erkennung möglicher vertraglicher Nichterfüllungen.

Wohnungseigentum und baurechtliche Regelungen von privaten Bauvorhaben

  1. Lösungen zur Regelung von Miteigentum.
  2. Eigentümerversammlungen und Errichtung von Bauvorhaben und Wohnsiedlungen (Ausarbeitung von Beteiligungsquoten, Erstellung von Satzungen und öffentlichen Schriftsätzen, Eintragungen in das Grundbuch und Erfüllung sonstiger verwaltungsrechtlicher Vorschriften, Verteilung der Entscheidungsbefugnis bei verwaltungsrechtlichen Fragen der Wohnsiedlung und die Leitung der Gemeinschaftsräume).
  3. Juristischer Beistand der leitenden Organe der Eigentümergemeinschaft bei der Anwendung der jeweils gültigen Rechtsnormen.
  4. Rechtliche Überprüfung bei vertraglicher Nichterfüllung von Mietverträgen.
  5. Die Verteidigung des Eigentums vor Verwaltungseingriffen.

Beratungsleistung im Bereich des Städtebaurechts

  • Maßnahmen im Geltungsbereich städtebaulicher Planung und Konflikte, die bei der Abwicklung und Entwicklung derselben entstehen können.
  • Juristische Beratung im Bereich des Baurechts und damit zusammenhängenden Rechtsgebieten. Beurteilung der juristischen Haftung der bei dem Bau mitwirkenden Personen und aus der Haftung resultierenden Problemen.
  • Grundstücksenteignungen.

Investition in spanische Immobilien

Wir bieten spezielle fachkundige Beratung für mögliche Anleger – Spanier und Ausländer – bei der Durchführung von privaten Bauvorhaben, Wohnkomplexen, Einkaufszentren und Bürogebäuden und insbesondere folgende Leistungen an:

  • Verträge über “sale & lease back”, “tenant mix”, “triple net”…
  • Vermittlungstätigkeiten.
  • Untersuchung der verschiedenen juristischen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Anlage in Immobilien.