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Gerhard W. Volz

Jordi Planchart Remmert

Alfonso Hernández

Neben der Gründung von Gesellschaften sind folgende Bereiche grundlegend für den rechtlichen Bestand einer Gesellschaft: Die steuerrechtliche Gestaltung des Geschäftsjahres, die Beratung der Geschäftsführungsorgane, das Führen der handelsrechtlich obligatorischen Bücher, das form- und fristgerechte Abhalten der gesetzlich vorgeschriebenen und zweckmäßigen Haupt- und Gesellschafterversammlungen sowie der Verwaltungsratssitzungen. Diese für das Bestehen der Gesellschaft entscheidenden Maßnahmen werden gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen häufig nicht durchgeführt.

Wir bieten unsere Mandanten seit Gründung der Sozietät umfassende Beratungsleistungen im Gesellschaftsrecht an. Wir sehen unsere Aufgabe darin, den Einzelunternehmer bzw. die Handelsgesellschaft soweit zu entlasten, dass diese sich voll ihrer Geschäftstätigkeit widmen können und zugleich ständig den gesellschaftsrechtlichen Anforderung entsprechen.

Unter diesen Aspekten bieten wir im Bereich des Gesellschaftsrechts folgende Dienstleistungen an:

Die Beratungstätigkeit umfasst folgende Bereiche:

Gestaltung und Durchführung von Maßnahmen zur Kapitalsanierung

Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Sanierung von Unternehmen

Unternehmensnachfolgeplanung, insbesondere bei Familienunternehmen.

Errichtung von Niederlassungen, Außenstellen und Vertretungen innerhalb und außerhalb Spaniens.

Gründung Europäischer Gesellschaften:

Einhaltung der Compliance-Vorschriften